In Österreich sind emissionsfreie Dienstfahrräder, also E-Bikes und klassische Fahrräder ohne CO2-Ausstoß, bei privater Nutzung meist sachbezugsfrei. Das heißt: keine Lohnsteuer, keine Sozialversicherungsbeiträge auf den geldwerten Vorteil. Vorsteuerabzug ist für Arbeitgeber möglich, wenn die betriebliche Nutzung mindestens 10 % beträgt und sauber dokumentiert wird. Wird das Rad gegen Entgelt überlassen, kann Umsatzsteuer anfallen, und Gehaltsumwandlung ist erlaubt, solange der Kollektivvertrag nicht unterschritten wird.
Kurz gesagt:
- Bei emissionsfreien Fahrrädern gilt der Sachbezugswert von null nur bei Fahrrädern ohne CO2-Ausstoß, was die steuerliche Belastung erheblich reduziert.
- Der Vorsteuerabzug für Firmen-Bikes ist möglich, wenn die betriebliche Nutzung mindestens 10 % beträgt und ordnungsgemäß dokumentiert wird.
- Betriebs- und Leasingkosten sind steuerlich abzugsfähig, vorausgesetzt, es besteht eine klare Nutzungsnachweisführung vom Beginn an.
- Bei Gehaltsumwandlung wird der Nettolohn zwar gesenkt, doch gilt die steuerliche Privilegierung nur, solange der Mindestlohn nicht unterschritten wird.
- Umsatzsteuer kann bei Überlassung gegen Entgelt anfallen, bei unentgeltlicher Nutzung bleibt sie in der Regel aus.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtsgrundlagen in Österreich: Sachbezugswerteverordnung, BMF und WKO
- Arbeitgeber: Leasing, Betriebsausgaben und Vorsteuer richtig handhaben
- Arbeitnehmer: Gehaltsumwandlung und was am Ende vom Nettolohn bleibt
- Umsatzsteuer: Wann wird die Überlassung umsatzsteuerpflichtig?
- Kilometergeld und Werbungskosten: Dienstreise oder Arbeitsweg?
- Fahrtenbuch, die 10-Prozent-Regel und saubere Dokumentation
- Übernahme nach Leasing: Was beim Restwertkauf zu beachten ist
- Checkliste für Lohnverrechnung und HR: So vermeiden Sie Fehler
- Bentho-Praxis: Angebote und Ratgeber für Firmen
- Auswirkungen auf Sozialversicherungsbeiträge bei Dienstfahrrädern
- Redaktionelle Einschätzung: Für wen sich das Dienstrad wirklich lohnt
- Bentho Business: Leasing, Service und Beratung für Ihr Unternehmen
- Wichtige Gesetzestexte und Leitfäden zum Nachlesen
- Quellen
- FAQ
Rechtsgrundlagen in Österreich: Sachbezugswerteverordnung, BMF und WKO
Die zentrale Regel steht in der Sachbezugswerteverordnung. Für arbeitgebereigene Fahrräder oder Krafträder mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer ist ein Sachbezugswert von null anzusetzen. Das betrifft E-Bikes ebenso wie klassische Fahrräder ohne Motor, denn beide emittieren kein CO2. Diese Regelung wurde mit dem Steuerreformgesetz 2020 eingeführt und gilt seither unverändert für die private Nutzung solcher Räder.
Die Wirtschaftskammer Österreich liefert dazu praxisnahe Leitfäden, die vor allem für Arbeitgeber wichtig sind: Sie erklären, wie der Vorsteuerabzug für E-Bikes technisch funktioniert und wo die Grenzen liegen. Das Bundesministerium für Finanzen hat die Anwendung mehrfach klargestellt, etwa zur Frage, wann ein Fahrrad tatsächlich als emissionsfrei gilt.
Was bedeutet das konkret?
- Sachbezugswert Null gilt nur für Räder ohne CO2-Ausstoß, also E-Bikes und klassische Fahrräder.
- Motorräder oder Mopeds mit Verbrennungsmotor fallen nicht unter diese Befreiung.
- Die Befreiung betrifft ausschließlich die Lohnsteuer und Sozialversicherung, nicht automatisch die Umsatzsteuer.
Arbeitgeber: Leasing, Betriebsausgaben und Vorsteuer richtig handhaben
Für Unternehmen, die Diensträder anschaffen oder leasen, zählen die laufenden Kosten als Betriebsausgaben. Das gilt für Leasingraten genauso wie für Wartung, Versicherung und Zubehör. Wichtig wird es beim Vorsteuerabzug: Dieser ist möglich, wenn mindestens 10 % betriebliche Nutzung nachgewiesen werden kann, etwa über ein Fahrtenbuch oder eine plausible Nutzungsdokumentation.
Bei der Bilanzierung werden die Anschaffungskosten aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Praktisch heißt das für die Buchhaltung:
- Leasingraten laufend als Betriebsausgabe erfassen.
- Anschaffungskosten bei Kauf aktivieren und planmäßig abschreiben.
- Nutzungsnachweis (Fahrtenbuch, Nutzungsvereinbarung) von Anfang an führen, nicht erst bei einer Prüfung nachreichen.
Profi-Tipp: Legen Sie die Nutzungsdokumentation schon beim Vertragsabschluss an, nicht erst wenn das Finanzamt danach fragt.
Arbeitnehmer: Gehaltsumwandlung und was am Ende vom Nettolohn bleibt
Für Mitarbeiter gibt es zwei Wege, an ein Dienstrad zu kommen: die unentgeltliche Überlassung durch den Arbeitgeber oder eine Zuzahlung über Gehaltsumwandlung. Bei der unentgeltlichen Variante greift die Sachbezugsbefreiung voll, es fällt weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung an, solange das Rad emissionsfrei ist.
Bei der Gehaltsumwandlung gibt der Mitarbeiter einen Teil des Bruttogehalts ab, um die Leasingrate zu finanzieren. Das kann sich lohnen, hat aber eine klare Grenze:
- Der Kollektivvertrag und der gesetzliche Mindestlohn dürfen durch die Umwandlung nicht unterschritten werden.
- Ohne schriftliche Vereinbarung drohen spätere Abrechnungsprobleme.
- Die steuerliche Privilegierung entfällt, sobald die Mindestlohngrenze verletzt wird.
Umsatzsteuer: Wann wird die Überlassung umsatzsteuerpflichtig?
Sobald der Arbeitnehmer für das Dienstrad zahlt, egal ob als direkter Betrag oder als Abzug vom Nettolohn, liegt ein Leistungsaustausch vor. Das kann eine Umsatzsteuerpflicht auslösen. Bei rein unentgeltlicher Überlassung entsteht diese Pflicht in der Regel nicht.
Für die Praxis bedeutet das:
- Nettolohnabzug für die Leasingrate gilt als Entgelt und löst potenziell Umsatzsteuer aus.
- Direkte Zahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber wirken genauso.
- Der Arbeitgeber kann die gezogene Vorsteuer dadurch nicht vollständig an den Arbeitnehmer weiterreichen, ein Teil bleibt als Kostenfaktor im Unternehmen hängen.
Kilometergeld und Werbungskosten: Dienstreise oder Arbeitsweg?
Wer mit dem Fahrrad dienstlich unterwegs ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Kilometergeld steuerfrei ausbezahlt bekommen. Entscheidend ist die Abgrenzung zum Pendlerpauschale, das für den Arbeitsweg gilt, nicht für Dienstreisen während der Arbeitszeit.
- Kilometergeld gilt für dienstlich gefahrene Strecken, nicht für den täglichen Arbeitsweg.
- Die Differenz zwischen Kilometergeld und tatsächlichen Kosten kann bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
- Für den Arbeitsweg bleibt das Pendlerpauschale die richtige Größe, nicht das Kilometergeld.
Fahrtenbuch, die 10-Prozent-Regel und saubere Dokumentation
Ein Fahrtenbuch wird vor allem dann wichtig, wenn der Arbeitgeber den Vorsteuerabzug geltend machen will. Es sollte Datum, Strecke, Zweck der Fahrt und gefahrene Kilometer enthalten, damit die betriebliche Nutzung nachvollziehbar bleibt.
- Leasingverträge, Nutzungsvereinbarungen und Fahrtenbücher gehören lückenlos archiviert.
- Der Nutzungsanteil sollte regelmäßig überprüft werden, nicht nur einmal beim Vertragsstart.
- Häufigster Fehler: Die Dokumentation wird erst bei einer Prüfung nachträglich erstellt, das erkennt die Finanz in der Regel sofort.
Profi-Tipp: Ein einfaches Tabellenblatt mit Datum, Strecke und Zweck reicht oft schon aus, wichtig ist nur, dass es laufend geführt wird.
Übernahme nach Leasing: Was beim Restwertkauf zu beachten ist
Am Ende der Leasinglaufzeit steht oft die Frage, ob der Mitarbeiter das Rad übernehmen darf. Kauft er es um einen Restwert, der dem tatsächlichen Vergleichswert entspricht, bleibt dieser Vorgang unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuerfrei.
- Der Restwert muss dem Marktwert entsprechen, ein symbolischer Betrag reicht nicht aus.
- Bei entgeltlicher Übernahme können umsatzsteuerliche Folgen entstehen, ähnlich wie bei der laufenden Überlassung.
- Vertragsklauseln zur Übernahme sollten von Anfang an klar formuliert sein, nicht erst am Ende der Laufzeit verhandelt werden.
Checkliste für Lohnverrechnung und HR: So vermeiden Sie Fehler
Bevor ein Dienstrad-Programm startet, lohnt sich ein kurzer interner Check.
- Schriftlichen Überlassungsvertrag mit klaren Nutzungsregeln aufsetzen.
- Lohnabrechnung so einrichten, dass Sachbezug korrekt mit null angesetzt wird.
- Vorsteuer-Dokumentation von Beginn an parallel mitführen.
- Mindestlohn und Kollektivvertrag vor jeder Gehaltsumwandlung gegenprüfen.
Profi-Tipp: Bei Unsicherheiten zur Abrechnung lohnt sich ein kurzer Abgleich mit dem Lohnverrechner, bevor das erste Dienstrad ausgegeben wird.
Bentho-Praxis: Angebote und Ratgeber für Firmen
Bentho bietet E-Bike Leasing für Firmen sowie Werkstattservices für die laufende Wartung von Diensträdern. Wer die steuerlichen Aspekte des Firmenleasings vertiefen möchte, findet im Ratgeber zu E-Bike Leasing in Österreich eine Übersicht zu Vertragsmodellen und Förderungen. Ergänzend lohnt ein Blick auf die Fahrradförderung in Österreich, die Anschaffungskosten zusätzlich senken kann.

Auswirkungen auf Sozialversicherungsbeiträge bei Dienstfahrrädern
Die Sachbezugsbefreiung wirkt sich nicht nur auf die Lohnsteuer aus, sondern auch auf die Sozialversicherung. Solange ein Dienstrad emissionsfrei ist und der Sachbezugswert mit null angesetzt wird, entsteht daraus keine zusätzliche Bemessungsgrundlage für Kranken-, Pensions- oder Arbeitslosenversicherung. Für den Arbeitnehmer bedeutet das: Das Dienstrad erhöht weder die Sozialversicherungsbeiträge noch mindert es später die Pensionsbemessung, weil es steuerlich schlicht nicht als geldwerter Vorteil zählt.
Anders sieht es aus, sobald eine Gehaltsumwandlung ins Spiel kommt. Wird ein Teil des Bruttogehalts für die Leasingrate umgewandelt, sinkt die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung entsprechend, weil das Bruttogehalt insgesamt niedriger ausfällt. Das kann kurzfristig den Nettolohn kaum verändern, wirkt sich aber langfristig auf Ansprüche aus, die vom Bruttogehalt abhängen, etwa Arbeitslosengeld oder Pensionsleistungen. Wer eine Gehaltsumwandlung erwägt, sollte diesen Effekt also nicht nur steuerlich, sondern auch sozialversicherungsrechtlich durchrechnen.

Für Arbeitgeber gilt: Die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung berechnen sich ebenfalls von der Bruttolohnsumme. Eine korrekt strukturierte Sachbezugsbefreiung reduziert also nicht nur die Lohnsteuerlast der Mitarbeiter, sondern hält auch die Lohnnebenkosten des Unternehmens stabil, solange die 0-Gramm-CO2-Bedingung erfüllt ist und sauber dokumentiert wird.
Redaktionelle Einschätzung: Für wen sich das Dienstrad wirklich lohnt
Kleine und mittlere Betriebe profitieren am meisten, wenn sie mit einem Pilotprojekt starten statt gleich flächendeckend zu leasen. Klare Verträge und saubere Dokumentation entscheiden über den steuerlichen Nutzen, nicht die Anzahl der Räder.
— Bentho
Bentho Business: Leasing, Service und Beratung für Ihr Unternehmen
Wer als Unternehmen Diensträder einführen will, braucht selten mehr Theorie, sondern eine unkomplizierte Umsetzung. Bentho bietet dafür E-Bike Leasing für Firmen und Mitarbeiter an, kombiniert mit Werkstattservices wie dem Safety+Service für die laufende Wartung.

Zusätzlich gibt es Beratung zu Vertragsgestaltung, möglichen Förderungen und Organisation von Probefahrten für Mitarbeiter, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Wer die steuerlichen Vorteile für sein Team nutzen möchte, findet auf der Bentho Business-Seite den passenden Einstieg.
Wichtige Gesetzestexte und Leitfäden zum Nachlesen
Primärquellen: RIS-Sachbezugswerteverordnung, WKO-Leitfäden und oesterreich.gv.at.
Quellen
- WKO: Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen
- Oesterreich
- PwC: Dienstfahrrad – Klarstellungen des BMF und der ÖGK
FAQ
Wie wird ein Dienstfahrrad steuerlich behandelt?
Ein emissionsfreies Dienstrad wie ein E-Bike wird mit einem Sachbezugswert von null angesetzt, wenn es privat genutzt wird. Dadurch fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge auf diesen Vorteil an.
Kann ich mein Fahrrad von der Steuer absetzen?
Als Arbeitnehmer können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Differenz zwischen amtlichem Kilometergeld und tatsächlichen Kosten bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Das gilt für dienstlich gefahrene Strecken, nicht für den normalen Arbeitsweg.
Muss beim Dienstrad Umsatzsteuer bezahlt werden?
Umsatzsteuer wird relevant, sobald für die Überlassung ein Entgelt fließt, etwa über Gehaltsumwandlung oder eine direkte Zahlung. Bei rein unentgeltlicher Überlassung entsteht in der Regel keine Umsatzsteuerpflicht.
Wie hoch ist das Kilometergeld für ein Fahrrad in Österreich?
Die genauen Sätze und Höchstgrenzen für das Fahrrad-Kilometergeld sind auf oesterreich.gv.at dokumentiert und werden von Zeit zu Zeit angepasst. Es gilt ausschließlich für dienstlich gefahrene Strecken, nicht für den Arbeitsweg.
Ab welcher Nutzung kann ein Unternehmen Vorsteuer für ein E-Bike geltend machen?
Der Vorsteuerabzug ist möglich, wenn das E-Bike zu mindestens 10 % betrieblich genutzt wird und dies dokumentiert ist, etwa über ein Fahrtenbuch. Ohne diesen Nachweis kann die Finanz den Abzug verweigern.
